Niederschlagswasser, das auf versiegelten Flächen des eigenen Grundstücks anfällt, muss laut des Wasserhaushaltsgesetzes vor Ort versickert, verrieselt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser beseitigt werden. Der Bau einer Versickerungsanlage bedarf dabei stets einer wasserrechtlichen Erlaubnis.
Die Vorgehensweise, die Voraussetzungen zum Bau einer Versickerungsanlage und die verschiedenen
Versickerungsmöglichkeiten werden in unserer nachfolgend aufgeführten Broschüre beschrieben:
Niederschlagswasserversickerung_Broschüre_Stand_August_2021
Alle Arbeitsschritte zur Niederschlagswasserversickerung liegen bei uns in einer Hand, sowohl für zentrale Systeme in Wohn- und Gewerbegebieten als auch für dezentrale Anlagen einzelner Gebäude.
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